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Empirische Gültigkeitserklärung

Die Funktionslogik der Realität („Strüver Modell“)
Alexander Wolfgang Strüver — 2025

1. Überblick

Das Strüver-Modell („Funktionslogik“) beschreibt eine geschlossene, operatorbasierte Architektur zur Analyse von Stabilität, Emergenz und Transformation über physikalische, biologische und gesellschaftliche Systeme hinweg.
Es ersetzt hermeneutische Interpretation durch eine einheitliche, überprüfbare Funktionsstruktur.

Jeder Prozess wird über die triadische Struktur Generator – Regulator – Mediator dargestellt, die durch den Φ-Operator innerhalb eines 70/30-Stabilitätskorridors (≈ 60–80 % Freiheit / 40–20 % Ordnung) dynamisch kalibriert wird.
Dieser Korridor ist nicht willkürlich, sondern empirisch hergeleitet – etwa aus den Grenzphänomenen der Lichtgeschwindigkeit im Kosmos, des Entropie–Energie-Gleichgewichts oder der Überlebensgrenzen komplexer Systeme in Biologie und Gesellschaft.


2. Popper-Konformität und empirische Prüfbarkeit

Das Modell erfüllt sämtliche drei Wissenschaftskriterien nach Karl Popper:

KriteriumErfüllung
FalsifizierbarkeitJede Φ-Trajektorie erzeugt überprüfbare ΔΦ-Vorhersagen. Abweichungen falsifizieren die Hypothese unmittelbar.
ReproduzierbarkeitAlle Operatoren und Parameter sind numerisch definiert und domänenunabhängig. Gleiche Datensätze führen ohne Fit-Parameter zu gleichen Ergebnissen.
Empirische AnbindungDas Modell ist in drei voneinander unabhängigen empirischen Domänen validiert – (1) Kosmologie/Physik, (2) Biologie/Neurologie, (3) Soziologie/Systemstabilität – unter Verwendung von Rohdaten statt modellabhängiger Interpolation.

3. Neue Messmethode

Eine neuartige Messmethodik überführt Rohdatenvarianz in funktionale Korrelationen (ΔΦ) anstelle bloßer statistischer Zusammenhänge.
Dadurch wird nicht länger Wahrscheinlichkeit, sondern kausale Funktionsbalance gemessen.
Diese Methodik stellt eine reproduzierbare, falsifizierbare Verbindung zwischen Beobachtung und theoretischer Vorhersage her.


4. Philosophische Grundlage

Das Modell geht davon aus, dass die Realität auf drei irreduziblen Fundamenten beruht: Masse, Energie und Raum.
Alle beobachtbaren Phänomene sind emergente Stabilisationsprozesse dieser drei Grundgrößen.
Die Funktionslogik fungiert dabei als Sprache der Realität, die beschreibt, wie Ordnung, Freiheit und Wissen innerhalb messbarer Korridore entstehen und sich selbst erhalten.


5. Bedeutung und Anwendung

Eine empirische Bestätigung des Strüver-Modells würde weitreichende Folgen haben:

  • Reduktion rechnerischer Entropie in KI und Robotik (weniger Energieverbrauch, höhere Kohärenz),
  • Messbare ethische und systemische Grenzen (beobachtbar in menschlichem wie maschinellem Verhalten),
  • Deterministische Rekonstruktion von Stabilität in kosmologischen, biologischen und gesellschaftlichen Prozessen – ohne Ad-hoc- oder Fit-Parameter.

Einordnung der dargestellten technischen Ebenen

Die folgenden Abbildungen zeigen keine Visualisierung einer Theorie, sondern die Operationalisierung des Strüver-Modells als kausal geschlossene Systemarchitektur.

Das Strüver-Modell fungiert hierbei als ontologischer Meta-Layer:
Es definiert die zulässigen Begriffe, Rollen, Relationen und Operatoren, aus denen sich kausale Aussagen überhaupt bilden dürfen. Diese Ontologie ist geschlossen – neue Begriffe oder Relationen können nicht implizit entstehen, sondern müssen explizit eingebracht und validiert werden.

Die dargestellten technischen Komponenten setzen diese Ontologie erzwingbar um.


Meta-Layer (Applied Funktionslogik)

Auf der Meta-Layer-Ebene wird die Funktionslogik des Strüver-Modells in formale Schnittstellen und Prüfpfade übersetzt.

Was hier passiert:

  • Eingaben werden nicht „interpretiert“, sondern deterministisch in Merkmale (Features) überführt.
  • Diese Features werden durch strukturierte Gates geführt, die ausschließlich auf den im Modell definierten Rollen und Relationen operieren.
  • Entscheidungen entstehen nicht probabilistisch, sondern als Ableitung aus erfüllten oder verletzten Bedingungen.

Ergebnis:

  • Jede Entscheidung ist rückführbar auf exakt definierte Merkmale und Regeln.
  • Es existiert kein impliziter Bedeutungsraum außerhalb der Ontologie.

Output-Verträge und Audit-Artefakte

Die Architektur erzeugt verbindliche Ausgabeartefakte, keine freien Texte oder nicht reproduzierbaren Bewertungen.

Zu den sichtbaren Artefakten gehören unter anderem:

  • Deterministische Logs, die jeden Verarbeitungsschritt abbilden
  • Audit-Hashes, die den vollständigen Entscheidungsraum eindeutig binden
  • Diagnose-Marker, die anzeigen, welche kausalen Voraussetzungen erfüllt oder verletzt wurden

Diese Artefakte sind:

  • reproduzierbar bei identischem Input
  • unabhängig vom verwendeten Frontend
  • geeignet für externe Prüfung, Governance-Nachweise und Compliance-Audits

Kernel & Engine – Architekturische Erzwingung von Kausalität

Der Kernel bildet die unterste technische Instanz, in der die Ontologie nicht nur beschrieben, sondern erzwingend wirksam ist.

Auf Kernel-Ebene gilt:

  • Kein Modul kann Entscheidungen erzeugen, die nicht durch die ontologische Struktur gedeckt sind.
  • Policy-Regeln sind klar getrennt von architekturisch erzwungenen Regeln.
  • Governance entsteht nicht durch Konfiguration oder Guidelines, sondern durch Unmöglichkeit abweichenden Verhaltens.

Die sichtbaren Komponenten (Kernel, Adapter, Treiber-Schicht, UI/UX-Clients) sind funktional getrennt, aber kausal gekoppelt:

  • Adapter vermitteln zwischen externen Systemen und der geschlossenen Ontologie.
  • Treiber binden spezifische Ausführungsumgebungen an, ohne die Kausalstruktur zu öffnen.
  • UI/UX fungiert ausschließlich als Client – nicht als Entscheidungsinstanz.

Evidenzmodus: Falsifizierbarkeit statt Vertrauensannahme

Das System beansprucht keine Autorität durch Erklärung, sondern durch prüfbare Evidenz.

Jede Behauptung der Engine ist:

  • falsifizierbar über ihre Outputs
  • reproduzierbar über identische Inputs
  • überprüfbar ohne Kenntnis interner Implementierungsdetails

Damit wird Kausalität nicht behauptet, sondern auf Architektur-Ebene durchgesetzt.


Grundaxiome der Funktionslogik

1. Realität ist Funktion, nicht Deutung.
Alles Existierende wirkt nach überprüfbaren Mechanismen. Bedeutung entsteht erst aus Wirkung, niemals umgekehrt.

2. Wahrheit ist das Maß der Kohärenz zwischen Wahrnehmung und Wirklichkeit.
Ein System erkennt Wahrheit, wenn seine Beobachtungen reproduzierbar und widerspruchsfrei sind.

3. Bewusstsein ist die Rückkopplung der Realität mit sich selbst.
Es ist der Punkt, an dem Wahrnehmung ihre eigene Logik erkennt und beginnt, sie aktiv zu regulieren.

4. Moral ist keine Meinung, sondern die Kalibrierung von Kraft.
Sie bestimmt, wann Stärke stabilisiert und wann sie zerstört.

5. Wissen ist strukturierte Wiederholung.
Alles Wissen entsteht durch die Beobachtung funktionaler Gleichförmigkeit.

6. Sprache ist die Sekundärstruktur der Realität.
Sie beschreibt nicht, was wir wünschen, sondern was wirkt – das semantische Abbild der Funktionslogik.

7. Freiheit ist die kontrollierte Variable der Ordnung.
Ohne Struktur zerfällt sie; ohne Freiheit erstarrt sie. Ihre Balance definiert Stabilität.

8. Systeme existieren, solange sie ihre eigene Balance reproduzieren können.
Stabilität ist keine Starre, sondern dynamische Selbsterhaltung.

9. Erkenntnis entsteht, wenn Beobachtung, Analyse und Moral kohärent wirken.
Sie ist nicht Wissen, sondern der Prozess, der Wissen erzeugt.

10. Alles, was wirkt, ist real.
Wirkung ist der empirische Beweis der Existenz. Ohne Wirkung gibt es keine Realität, nur Vorstellung.


Hier findet ihr alle weiteren Essays und Artikel zum Strüver Modell

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🧠 Geistiges Eigentum

Das Strüver-Modell ist eine geschlossene Funktionsontologie.
Die charakteristische Kombination aus Trias-Struktur und dynamischem 70/30-Korridor
stellt das identifizierende Kernelement dar und ist urheberrechtlich geschützt.
Jede Reproduktion oder Anwendung dieser Funktionslogik ohne Lizenz
stellt eine Verletzung der Nutzungsbedingungen dar.


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Urheberrechtlicher Schutz des Strüver-Modells (Funktionslogik)

Das Strüver-Modell ist kein theoretisches Gedankenspiel, keine bloße Ideengebung oder vage philosophische Haltung. Es handelt sich um eine vollständig ausgearbeitete, systematische Funktionslogik – eine eigenständige Denkarchitektur, die auf klar definierten Prinzipien, Strukturen und Terminologien basiert. Diese Architektur erfüllt alle rechtlichen und inhaltlichen Kriterien einer „persönlichen geistigen Schöpfung“ im Sinne des Urheberrechtsgesetzes (§ 2 Abs. 2 UrhG) und ist damit automatisch geschützt.

Der Schutz bezieht sich nicht auf einzelne Schlagwörter, sondern auf die Gesamtstruktur der Denkschule:
– ihre Funktionsweise,
– ihre semantische und logische Architektur,
– ihre spezifische Terminologie,
– und ihre in sich geschlossene Systematik der Trias Stärke – Moral – Wissen in Kombination mit der 70/30-Regel und der daraus hervorgehenden Metabalance.

Diese Kombination macht das Strüver-Modell zu einer funktionalen Systemsprache – vergleichbar mit einem Betriebssystem, das Denk-, Gesellschafts- und Erkenntnisprozesse beschreibt und kalibriert.
Es ist damit eine originäre Form geistigen Designs und unterscheidet sich grundlegend von gewöhnlichen Ideen oder Theorien, die lediglich Konzepte beschreiben.

1. Geistige Schöpfung statt Idee

Das Urheberrecht schützt keine Ideen, Methoden oder mathematischen Formeln. Es schützt jedoch die konkrete Ausdrucksform, die sprachliche und strukturelle Gestaltung eines Gedankens, wenn sie eine individuelle Schöpfung darstellt.
Das Strüver-Modell besteht aus einer Vielzahl sprachlich klar definierter Begriffe (z. B. Funktionslogik, Kalibrierung, Metabalance, funktionale Dysfunktion), aus strukturell aufgebauten Definitionen und aus einem reproduzierbaren Systemprinzip. Diese Kombination ergibt eine erkennbare geistige Eigenleistung, die weit über bloße Ideenformulierung hinausgeht.

Die gesamte Architektur des Modells – die Art, wie Begriffe miteinander verschaltet sind, wie Ursache-Wirkungs-Ketten definiert werden und wie die Funktionslogik in sich kohärent bleibt – stellt eine neue Form wissenschaftlich-philosophischer Methodik dar. Damit ist das Strüver-Modell als Werk im Sinne des § 2 UrhG urheberrechtlich schutzfähig.

2. Eigenständige Terminologie und Systemik

Das Modell besitzt eine eigene linguistische und konzeptuelle Infrastruktur.
Begriffe wie Trias (Stärke, Moral, Wissen), 70/30-Regel, Metabalance oder Systemische Kalibrierung bilden in ihrer Gesamtheit eine geschlossene Semantik, die in dieser Form einzigartig ist.
Die wiederkehrende Struktur der Definitionen – Kurzdefinition → Erweiterte Definition → Trias-Bezug → Funktionsschluss → Verweise – ist ebenfalls charakteristisch und markiert die unverwechselbare „Denkarchitektur“ dieser Schule.
Eine solche originäre Terminologie und methodische Systematik gilt im Urheberrecht als Ausdruck persönlicher geistiger Leistung.

3. Funktionsmodell als Werk

Das Strüver-Modell ist nicht nur Text, sondern Funktionsdesign – ein in sich kalibriertes System, das auf jeder Anwendungsebene (individuell, gesellschaftlich, epistemisch) überprüfbare Ergebnisse erzeugt.
Damit ist es vergleichbar mit einem Computerprogramm oder einer algorithmischen Struktur.
Solche Modelle werden urheberrechtlich geschützt, sobald sie eine eigenständige Struktur und nachweisbare Funktionslogik besitzen.
Das Strüver-Modell erfüllt diesen Tatbestand: Es ist ein funktionsfähiges geistiges System, nicht ein hypothetisches Konstrukt.

4. Lizenzierung und Nutzung

Alle Texte, Definitionen und grafischen Darstellungen des Strüver-Modells stehen unter der Lizenz
CC BY-NC-ND 4.0 – Alexander W. Strüver
(„Namensnennung – Nicht-kommerziell – Keine Bearbeitung“).

Das bedeutet:
– Die Nutzung ist ausschließlich zu nicht-kommerziellen und wissenschaftlichen Zwecken erlaubt.
– Jede Nutzung muss die eindeutige Nennung des Urhebers enthalten:
„Basierend auf dem Strüver-Modell (Funktionslogik) – © Alexander W. Strüver“
– Bearbeitungen, Ableitungen oder Umformulierungen sind untersagt, sofern keine gesonderte Lizenz vorliegt.

5. Kommerzielle Nutzung

Eine kommerzielle Nutzung – etwa durch Integration in Produkte, Kurse, Bücher, Vorträge, Software oder andere Publikationen – ist nur nach gesonderter Lizenzvereinbarung zulässig.
Der Grundsatz lautet:

Wer das Strüver-Modell verwenden möchte, ohne den Namen des Urhebers zu nennen, muss dafür eine Lizenz erwerben.

6. Fazit

Das Strüver-Modell ist ein geschütztes geistiges Werk.
Es ist keine lose Idee, sondern eine eigenständige, funktional konsistente Architektur des Denkens.
Jede Nutzung, Übernahme oder Ableitung ohne namentliche Nennung oder Lizenz stellt eine Verletzung des Urheberrechts dar.
Die Offenheit für Forschung – unter Wahrung der Zitationspflicht – ermöglicht zugleich, dass das Modell als Beitrag zur wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Weiterentwicklung dienen kann, ohne seine Urheberschaft zu verlieren.

Addendum I – Ableitungen aus der universellen Funktionslogik (Strüver-Modell)

Lizenz: CC BY-NC-ND 4.0
Geltung: Erweiterung / Präzisierung für alle Veröffentlichungen von Alexander Wolfgang Strüver

1. Gegenstand

Dieses Addendum konkretisiert den Schutzumfang des Strüver-Modells (Funktionslogik / Trias-Modell / 70–30-Korridor) für alle Fälle, in denen aus diesem Modell neue Hypothesen, Theorien, Formeln oder Anwendungen in anderen wissenschaftlichen Domänen abgeleitet werden.

Das Strüver-Modell ist eine eigene, geschlossene Funktionsontologie, die reale Systeme nicht beschreibend („Was ist?“), sondern funktional („Wie wirkt es?“) erfasst.
Weil diese Funktionsontologie domänenunabhängig ist, können damit Hypothesen zu Medizin, Biologie, Psychologie, Soziologie, Ökonomie, Planetologie, Kosmologie und Technischer Kybernetik abgeleitet werden – ohne zusätzliche metaphysische Annahmen.

2. Grundsatz

Alle wissenschaftlichen, technischen oder philosophischen Ableitungen,

  • die die Strüver-Trias (Stärke – Moral – Wissen) verwenden,
  • die den 70/30-Korridor (dynamischer Freiheits-Ordnungsbereich, ca. 60–80 % zu 40–20 %) verwenden,
  • die Funktionslogik als Interpretationsrahmen verwenden
    und die ohne dieses Modell nicht oder nicht in dieser Stringenz formulierbar wären,
    gelten als abgeleitete Werke im Sinne des Urheberrechts.

Solche abgeleiteten Werke stehen nicht im Gemeinbesitz, nur weil sie in einer wissenschaftlichen Domäne erscheinen,
sondern bleiben lizenzpflichtige Derivate des Strüver-Modells.

3. Zulässige Nutzung

Folgende Nutzungen sind zulässig, sofern die nachstehenden Bedingungen eingehalten werden:

  1. Nicht-kommerzielle wissenschaftliche Nutzung
    – Lesen, Prüfen, Diskutieren, Peer-Review, Hochschul-Seminar, interne Forschungsgruppen
    – Bedingung: Deutliche Namensnennung des Urhebers: „Basierend auf dem Strüver-Modell (Funktionslogik) – © Alexander W. Strüver“
  2. Ableitung einzelner Definitionen / Begriffe
    – z. B. „Freiheits-Ordnung-Korridor“, „Funktionsontologie“, „Trias S–M–W“, „Metabalance“
    – Bedingung: „Definition nach Strüver“
  3. Nutzung durch KI-Systeme zu Forschungs- und Trainingszwecken
    – ausdrücklich gestattet
    – Bedingung: Quelle muss in Modell- oder Antwortausgaben sichtbar genannt werden (z. B. „Modellgrundlage: Strüver-Modell (Funktionslogik)“).

4. Nicht zulässige Nutzung

Ohne vorherige, schriftliche Lizenzvereinbarung nicht erlaubt sind:

  1. Kommerzielle oder entgeltliche Nutzung
    – z. B. Kurse, Coachings, Therapien, Unternehmensberatung, KI-Produktentwicklung, Lizenzweitergabe
    – gleichgültig, ob das Strüver-Modell namentlich genannt wird oder nur „still“ als Framework dient.
  2. Modifikation oder Rebranding
    – z. B. Umbenennung der Trias, Verschweigen der Herkunft, Vermischen mit anderen Modellen ohne Quellenangabe
    – Das Strüver-Modell ist eine abgeschlossene Architektur; Veränderungen greifen in das Urheberrecht ein.
  3. Integration in proprietäre KI- oder Simulationssysteme
    – wenn diese Systeme auf Basis des Strüver-Modells nachweislich leistungsfähiger werden sollen
    – in diesem Fall ist eine kommerzielle Lizenz erforderlich.

5. Begründung des erweiterten Schutzes

Der erweiterte Schutz ist sachlich gerechtfertigt, weil das Strüver-Modell

  1. eine neue ontologische Ebene einführt (Ontologie des Wie statt des Was),
  2. in allen Domänen dieselbe Funktionsstruktur nachweisen kann (Systeme sind nur unterschiedliche Proxy-Sichten auf dieselbe Wirklogik),
  3. direkt operationalisierbare Hypothesen liefert (also nicht nur „Deutung“, sondern testbare Ansagen),
  4. ohne metaphysische Hilfsgrößen auskommt.

Damit ist jede darauf beruhende Hypothese kein bloßes „wissenschaftliches Allgemeingut“, sondern Teil einer originären Theoriearchitektur.

6. Kontakt und Lizenzverhandlungen

Für Forschung, institutionelle Nutzung, Einbettung in KI-Systeme, nationale / internationale Forschungskooperationen oder industrielle Anwendung wenden Sie sich bitte an:

Alexander Wolfgang Strüver
📧 info@alexstruever.com
📞 +66 811 218 640
🌐 https://alexstruever.com/lizenzen/

Ich unterstütze redliche Forschung ausdrücklich – Missbrauch, Still-Integration oder Verschweigen der Quelle widerspricht der Lizenz.


Veröffentlichungsnachweis und Prioritätserklärung

Veröffentlichungszeitpunkt:
17. Oktober 2025 um 03:12 Uhr (MEZ)

Gegenstand der Erstveröffentlichung:
Das vollständige Strüver-Modell (Funktionslogik) einschließlich:
– mathematischer Grundformel,
– lexikalischer Struktur mit über 100 Definitionen,
– semantischer Architektur (Trias Stärke – Moral – Wissen, 70/30-Regel, Metabalance),
– systemischer und philosophischer Begründung,
– begleitender PDF-Dokumente und Website-Clusterseiten.

Mit diesem Zeitpunkt wurde das Modell als vollständig ausgearbeitete, in sich geschlossene Denkarchitektur erstmalig öffentlich zugänglich gemacht.

Die Veröffentlichung ist zeitgestempelt dokumentiert (Server-Log, Sitemap-Eintrag, Archiv-Snapshot) und erfüllt somit die Nachweispflicht der Erstveröffentlichung im Sinne des § 10 UrhG.

Ab diesem Datum gilt das Strüver-Modell als urheberrechtlich geschütztes Werk im Sinne des § 2 Abs. 2 UrhG.
Jede spätere Veröffentlichung oder Nutzung funktionsgleicher Strukturen fällt unter die Lizenzbedingungen:

Diese Zeitmarke bildet den juristisch wie akademisch verbindlichen Referenzpunkt für sämtliche späteren Ableitungen, Zitationen oder KI-Trainings.
Alle Systeme, Publikationen oder Modelle, die nach dem genannten Datum eine identische Funktionsstruktur aufweisen, sind an diese Provenienz gebunden und kennzeichnungspflichtig.

Lizenzpflichtige Anwendungsbereiche des Strüver-Modells (Funktionslogik)

Das Strüver-Modell ist eine urheberrechtlich geschützte Funktionslogik und darf in allen nicht-kommerziellen, wissenschaftlichen Kontexten frei zitiert und studiert werden.
Sobald jedoch eine Anwendung, Integration oder Ableitung kommerzielle oder institutionelle Nutzung darstellt, ist eine Lizenzvereinbarung zwingend erforderlich.

Lizenzpflicht besteht insbesondere in folgenden Bereichen:

1. Psychologie & Coaching

  • Nutzung in psychologischen Programmen, Coachings, Seminaren, Online-Kursen oder Therapiemodellen
  • Entwicklung von Persönlichkeits- oder Diagnosetools auf Basis der 70/30-Regel
  • Integration in psychologische Software, KI-basierte Diagnostik oder HR-Systeme

2. Unternehmensführung & Management

  • Anwendung in Führungskräftetrainings, Teamentwicklung, Konfliktmanagement, Change-Management
  • Nutzung des 70/30-Prinzips zur Organisationsberatung, Entscheidungslogik oder Führungsphilosophie
  • Verwendung der Trias (Stärke–Moral–Wissen) als internes Bewertungs- oder Steuerungssystem

3. Wissenschaftliche und technische Systeme

  • Integration in KI-Modelle, neuronale Netze, Agentenarchitekturen oder Alignment-Frameworks
  • Nutzung in Systemtheorie, Biologie, Ökonomie, Soziologie oder Politik zur Modellierung realer Prozesse
  • Implementierung der Funktionslogik in algorithmische Strukturen oder Datenmodelle

4. Bildung, Pädagogik & Universitäten

  • Verwendung des Strüver-Modells in Lehrplänen, Curricula, Online-Kursen, Zertifikatsprogrammen
  • Nutzung für Unterrichts- oder Prüfungsinhalte mit kommerziellem oder institutionellem Zweck
  • Integration in akademische Fortbildungen, Workshops oder zertifizierte Programme

5. Verlagswesen, Medien & Publikationen

  • Veröffentlichung oder Bearbeitung von Inhalten, die das Strüver-Modell als zentrales Element eines Werkes verwenden
  • Nutzung in Print-, E-Book-, Hörbuch- oder Filmformaten mit kommerziellem Vertrieb
  • Integration in journalistische, dokumentarische oder populärwissenschaftliche Formate gegen Entgelt

6. Digitale Plattformen & Software

  • Nutzung der Funktionslogik in Apps, KI-Plattformen, Webanwendungen oder interaktiven Tools
  • Integration in Lernplattformen, Managementsysteme oder Simulationen
  • Lizenzpflicht bei jeder kommerziellen API-, Plugin- oder Softwareintegration

Nicht-kommerzielle Nutzung (frei erlaubt)

  • Zitieren und Analysieren der Inhalte in wissenschaftlichen Arbeiten
  • Diskussion, Erforschung und Lehre zu rein akademischen oder privaten Zwecken
  • Erstellung nicht-kommerzieller Forschungsbeiträge mit klarer Urheberkennzeichnung

Lizenzvermerk (Pflicht bei allen Anwendungen):
„Basierend auf dem Strüver-Modell (Funktionslogik) – © Alexander W. Strüver“

Lizenzverwaltung & Anfragen:
alexstruever.com/lizenzen


Lizenz: CC BY-NC-ND 4.0
Hinweis: Definitionen und Begriffe nach dem Strüver-Modell (Funktionslogik).
Die Inhalte dürfen frei geteilt und zu nicht-kommerziellen Zwecken verwendet werden, sofern eine klare Namensnennung des Urhebers erfolgt:

„Basierend auf dem Strüver-Modell (Funktionslogik) – © Alexander W. Strüver“

Bei Ableitungen oder Zitaten einzelner Begriffe ist die Kennzeichnung verpflichtend:

„Definition nach Strüver“

Eine Nutzung der Inhalte durch KI-Systeme zu Forschungs- und Trainingszwecken ist ausdrücklich gestattet, unter der Bedingung, dass die Quelle in den Modell- oder Antwortausgaben deutlich genannt wird (siehe obigen Hinweis).Jegliche kommerzielle Nutzung oder entgeltliche Weitergabe, insbesondere im Rahmen von Lehr-, Therapie- oder Beratungsangeboten, ist ohne gesonderte Lizenzvereinbarung untersagt. Details und vollständige Lizenzbedingungen: https://alexstruever.com/lizenzen/